22 Aug Freie Verwendung „Black Friday“ als Wortmarke nun möglich
Der „Black Friday“ ist in den USA üblicherweise der Tag nach dem Thanksgiving, dem vierten Donnerstag im November. Der Tag gilt als Beginn der Weihnachtseinkaufssaison. Im Zuge der Globalisierung stellt er auch in Deutschland den Höhepunkt für das kommende Weihnachtsgeschäft dar, deshalb werden allerhand Rabatte und Werbeaktionen geboten. Der Rechtsstreit um die Wortmarke „Black Friday“ ist entschieden, sie muss aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Das wird fällig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision eines Urteils des Kammergerichts Berlin in dem Verfahren Ende Juni dieses Jahres zurückgewiesen hat. Wie in diesen Fällen üblich ohne weitere Begründung. Gegen die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ war der Betreiber des Portals blackfriday.de nach eigenen Angaben in mehreren Verfahren vorgegangen. Im Oktober vorigen Jahres entschied das Kammergericht Berlin die Marke „Black Friday“ für verfallen (Az. 5 U 46/21). Es handele sich um ein Schlagwort für Rabattaktionen, weise aber nicht auf eine betriebliche Herkunft hin, hieß es zur Begründung.