Bundesjustizministerium: Update-Pflicht des Verkäufers digitaler Geräte wie Smartphones kommt

Bundesjustizministerium: Update-Pflicht des Verkäufers digitaler Geräte wie Smartphones kommt

Für Geräte mit digitalen Elementen, die ein Kunde von einem Händler erwirbt, soll eine Aktualisierungsauflage eingeführt und die Gewährleistung gestärkt werden. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Warenkaufrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Für alle Geräte mit digitalen Elementen, die ein Verbraucher kauft, wird dem Plan nach eine Aktualisierungspflicht des Händlers etwa mit Updates oder Versionswechseln (Upgrades) eingeführt. Der Verkäufer oder Ausrüster müssen so die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Geräte auch nach ihrer Übergabe gewährleisten.

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