BGH: Kundengebühr für teure Bezahlverfahren rechtens

BGH: Kundengebühr für teure Bezahlverfahren rechtens

Internet-Händler dürfen für Zahlungen mittels Sofortüberweisung oder PayPal ein zusätzliches Entgelt erheben. Das gesetzliche Verbot greift beim Einschalten der teuren Zahlungsdienstleister nicht. Bisher mussten Händler die hohen Gebühren so einpreisen, dass alle Kunden und alle Bezahlverfahren dies mittragen. Dadurch werden das von creditPass und seinen Partnern angebotene Lastschriftverfahren oder auch paydirekt/giropay nochmals attraktiver. Bereits seit Jahren ärgern sich viele Händler über die exorbitant steigenden Gebühren bestimmter Zahlungsanbieter. Das kann jetzt einfach an den Kunden weiter gegeben werden bzw. der Kunde kann sich für gemeinsam kostengünstigere Varianten (z.B. Lastschrift oder paydirekt/giropay) entscheiden. Vermutlich werden auch andere teure Zahlarten (Klarna?, Kreditkarten?, usw.) zukünftig zu Gunsten von Kunden und Händlern gleichermaßen unter eine solche Aufpreismöglichkeit fallen.