Neuer “Code of Conduct” deutscher Wirtschaftsauskunfteien als Partner von creditPass

Neuer “Code of Conduct” deutscher Wirtschaftsauskunfteien als Partner von creditPass

Um für Verbraucher und Verbraucherinnen sowie für Händler Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen, haben die Auskunfteien in Deutschland zusammen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden den Code of Conduct (CoC) gemäß Art. 40 DSGVO zur Regelung der Prüf- und Speicherfristen vereinbart. Mit Wirksamwerden der DSGVO im Jahr 2018 erhielt der Verband der Wirtschaftsauskunfteien die Genehmigung für die seinerzeit beantragten Prüf- und Speicherfristen. Der bisherige CoC lief zum 24. Mai 2024 aus. Ab dem 25. Mai 2024 gilt der seitens der Aufsichtsbehörden genehmigte CoC, der insbesondere die Entscheidung des EUGH zur Speicherdauer von Daten aus dem Insolvenzregister berücksichtigt. Der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“, vorm. Verband der Handelsauskunfteien e.V. VdH, vertritt dabei die Interessen der großen Wirtschaftsauskunfteien. Hierzu gehören die über creditPass erreichbaren Auskunfteien Creditreform, CRIF, Boniversum, infoscore – Experian und die Schufa. Ein wesentliches Anliegen des Verbandes ist es, Qualitätsstandards für die Branche zu setzen. Dies betrifft vor allem den Bereich des Datenschutzes, der für die Wirtschaftsauskunfteien einen besonders hohen Stellenwert hat.

-> Weitere Hinweise hierzu unter www.die-wirtschaftsauskunfteien.de <-