Gesetzesänderung Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (ZDUG) in Vorbereitung

Gesetzesänderung Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (ZDUG) in Vorbereitung

Das Bundesministerium der Finanzen hatte schon am 19.12.2016 den Ländern und Verbänden einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) zur Konsultation zugeleitet. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht. Umsetzungsfrist ist bis 13. Januar 2018. Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie ersetzt die Erste Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie 2007/64/EG) mit dem Ziel, Innovationen im Zahlungsverkehr zu fördern, die Sicherheit von Zahlungen zu verbessern und die Rechte der Kundinnen und Kunden von Zahlungsdienstleistern zu stärken. Wesentlich sind dabei: a) Zugang zu Zahlungskonten (nur!) für regulierte Zahlungsdienstleister, b) Neukonturierung der Ausnahmetatbestände z.B. Für TK-Unternehmen, c) Verbesserung der Sicherheit von Zahlungen (starke Kundenauthentisierung). Gerade über letzteres gibt es derzeit noch eine heftige fachliche Debatte, da damit auch weite Teile der aktuellen Zahlungsgewohnheiten lahmgelegt würden. Das NRW Verbraucherschutzministerium hat in Vorbereitung zu geplanten Änderungen des ZDUG ein Positionspapier zum „Verbraucherschutz 4.0“ erstellt mit dem Ziel einer noch besseren Wahrung von Verbraucherrechten im digitalen Umfeld. Vorgesehen sind u.a. eine 24h Preisbindung(!) für Onlineangebote sowie noch strengere Regeln bei Scoring- und Kundenbewertungsverfahren im Vorfeld der Belieferung. Gegen die dabei entstehenden Einschränkungen in der Vertragsfreiheit von Händlern finden derzeit verschiedene Interessenforen der beteiligten Marktteilnehmer statt.