Infoscore Consumer Data GmbH klagt erfolgreich gegen die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg

Infoscore Consumer Data GmbH klagt erfolgreich gegen die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg

Die Infoscore Consumer Data GmbH hat erfolgreich gegen die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg geklagt.

Die Datenschutzbehörde hat das Unternehmen aufgefordert die Löschfristen von personenbezogenen Daten aufgrund des Inkrafttretens der DSGVO zum 25. Mai 2018 entsprechend anzupassen. Obwohl die Infoscore Consumer Data GmbH zugesichert hat, die Anpassungen bis zum Inkrafttreten der Verordnung umzusetzen erließ die Behörde eine verwaltungsrechtliche Anordnung, um die Umsetzung zu sofort zu erzwingen. Die Behörde argumentierte, dass man absehbare, spätere Verstöße so verhindern wolle.

Dagegen hat die Infoscore Consumer Data GmbH erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Im Urteil wird begründet, dass die Behörde sich nicht auf die Verordnung stützen dürfe, bevor diese wirksam geworden sind.

Die Datenschutz-Grundverordnung soll EU weit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlichen. Die Verordnung ist Teil der EU-Datenschutzreform, welche am 25.01.2012 von der EU Kommission vorgestellt wurde. Die Verordnung steht allerdings seit Anfang an unter starker Kritik. So wird auf der einen Seite bemängelt, dass die Verordnung teilweise das nationale Recht schwächt, anstatt Verbesserungen zu bringen. Auch sei die Verordnung in wichtigen Punkten nicht scharf genug formuliert und viele wichtige und aktuelle Themen werden gar nicht behandelt. Grundsätzlich sei die Verordnung zu abstrakt und würde darüber hinaus auch noch viele Ausnahmen machen.

Auch scheinen viele Unternehmen noch nicht bereit für die anstehenden Änderungen. Die Bitkom äußerte sogar die Warnung, dass hohe Bußgelder für diese Unternehmen anfallen werden. Erst 13 Prozent der Unternehmen würden Maßnahmen angehen oder haben schon Maßnahmen ergriffen. Der Großteil der Unternehmen hat also noch einiges an Aufholbedarf. Noch immer gibt fast jedes fünfte IT- und Digitalunternehmen an, sich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben.

Sofern ein Unternehmen den Stichtag verpasst und am 25. Mai 2018 die Verordnung noch nicht umgesetzt wurde sind Bußgelder bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes möglich.

Weitere Informationen zum DSGVO sind hier zu finden. Wer das Urteil nachlesen möchte, kann dies hier tun.